Wie funktioniert der Winterdienst?
Auch wenn fast alle der 2.000 Straßenwärter mit rund 700 Streu- und Räumfahrzeugen beim Landesbetrieb in Bereitschaft oder Schichtdienst sind, können bei extremen Wetterverhältnissen niemals alle 20.000 Kilometer Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen schnee- und eisfrei sein.
Die wichtigste Grundregel bei Winterwetter lautet: Angepasstes Verhalten der Verkehrsteilnehmer! Im Winter muss je nach Wetterlage immer mit Reifglätte, Eisglätte, Glatteis oder Schneeglätte gerechnet werden. Entsprechend muss das Fahrverhalten den Witterungsbedingungen angepasst werden. Bei bevorstehenden längeren Fahrten bei winterlichen Wetterverhältnissen sollten eine warme Decke und eine Thermoskanne mit Heißgetränk im Auto mitgeführt werden.
Auch die Rechtslage gibt keine Gewähr für eis- und schneefreie Straßen. "Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften ... die Bundesfernstraßen bei Schnee und Eisglätte räumen und streuen" heißt es im Bundesfernstraßengesetz (§3 Absatz 3). Eine ähnliche Bestimmung findet sich im Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (§9 Absatz 3). Eine generelle Streupflicht besteht außerhalb geschlossener Ortschaften nicht.
Die Planung der Winterdiensteinsätze muss immer Prioritäten setzen. Stark frequentierte Straßen, gefährliche Steigungs- oder Gefällestrecken oder durch Verwehungen gefährdete Abschnitte haben Vorrang vor wenig befahrenen Straßen. Andererseits muss der Winterdienst wirtschaftlich arbeiten, um mit den eingesetzten Mitteln ein Optimum zu erreichen. Kurze Umlaufzeiten, Vermeidung von Leerfahrten, größtmögliche Abdeckung des Streckennetzes - zwischen all diesen Zielen gilt es abzuwägen.
Die Auslösung der Einsätze für die Autobahnen erfolgt durch die Winterdienstzentrale von Straßen.NRW mit ihren Standorten in Hamm und Krefeld. Von hier wird der Straßenzustand mittels Glättemeldeanlagen-Messstellen überwacht, die Wetterradardaten des Wetterdienstes ausgewertet und Informationen mit den zuständigen Autobahnpolizeidienststellen ausgetauscht. Die Winterdienstzentrale gibt die notwendigen Informationen an das Winterdienstpersonal der Meistereien weiter. Die Meistereien vor Ort planen die Winterdienstrouten und den Personal-, Material und Bereitschaftsdienst und steuern die Winterdiensteinsätze im Bezirk.
Im "Anforderungsniveau Winterdienst" sind zeitliche und qualitative Festlegungen für Straßen mit entsprechenden Verkehrsfunktionen (zum Beispiel Bundesautobahnen oder "Wichtige Straßen für den überörtlichen Verkehr" usw.) enthalten. Autobahnen sollen 24 Stunden täglich, wichtige Straßen für den überörtlichen Verkehr von 6 bis 22 Uhr befahrbar sein. Befahrbarkeit schließt ein, dass mit Behinderungen bzw. stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. Dringlichkeiten und besondere Gefahrenstellen werden bei der Routenplanung für den Winterdienst berücksichtigt. Auch die Umleitungsstrecken für Autobahnen haben Priorität.
Schwerpunkte beim Räum- und Streueinsatz sind auf Autobahnen der erste (rechte) Fahrstreifen und die Überholspur. Gegebenenfalls werden dritte Fahrstreifen und Standstreifen später geräumt. Nach circa zwei Stunden müssen die Streufahrzeuge neues Material aufnehmen. Die Umlaufzeiten betragen also im besten Fall etwa 2 1/2 Stunden, nach denen bei Schneefall eine bereits geräumte Strecke erneut geräumt wird.
Staus, Unfälle, überholende Fahrzeuge, in Ortdurchfahrten oft auch parkenden Autos sind für die überbreiten Winterdienstfahrzeuge (bis zu 6 Meter mit Schneepflug auf BAB) oft große Hindernisse. Deshalb sollen Streu- und Räumfahrzeuge im Einsatz nicht überholt werden. Bei Stau soll eine Fahrgasse freigehalten werden.
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