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Planfeststellung

Anhörungs- und Planfeststellungsbehörden für das Bundesland Nordrhein-Westfalen sind die fünf Bezirksregierungen:

Beantragte Planfestellungsverfahren

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen stellt für seine Planungen bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung einen Antrag auf Einleitung des Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens. Die Bezirksregierungen führen das Anhörungsverfahren durch und fertigen den Planfeststellungsbeschluss.

Für folgende Maßnahmen hat Straßen.NRW die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt:

  • zurzeit keine

Nachdem die Einwendungsfrist im Anhörungsverfahren (zwei Wochen nach Auslegung der Planunterlagen) abgelaufen ist, wird das Projekt an dieser Stelle nicht weiter geführt. Die Verfahrenstände aller Maßnahmen, für die aktuell Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, können Sie auf den Webseiten der jeweiligen Bezirksregierung abrufen.

Mehr zum Thema

Mehr über das Planfeststellungsverfahren erfahren Sie auf den Seiten "Von der Planung zum Bau".