Umweltverträglichkeit als Maßstab
Gerade weil Bau und Betrieb einer Straße oft kritische Auswirkungen auf die Umwelt haben können, muss der Straßenbauer jeden Aspekt der Umweltverträglichkeit genau prüfen.
Die Belange von Umwelt und Wirtschaftlichkeit und die Erfordernisse des Verkehrs können sich bei einer solchen Prüfung widersprechen. Gesetze, Verordnungen und Richtlinien stellen sicher, dass der Umwelt bei der Planung von Straßen Rechnung getragen wird. Für alle Planungsphasen ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit, besonders der Betroffenen, vorgesehen.
Einzelfallprüfungen
Die Straßen.NRW-Niederlassungen bearbeiten Einzelfallprüfungen in Zusammenarbeit mit der Planfeststellungs- und der Höheren Landschaftsbehörde. Einzelfallprüfungen, die zu dem Ergebnis kommen, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, werden hier veröffentlicht. [mehr...]
Die Umweltverträglichkeitsstudie
Beim Bau neuer und bei wesentlichen Änderungen bestehender Bundesfern- und Landesstraßen muss zur wirksamen Umweltvorsorge eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt werden, in der die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet sowie Varianten beurteilt werden.
Die Umweltverträglichkeitsstudie wird nach den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) des Merkblattes zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung (MUVS) und der Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Straßenbau (HNL) erarbeitet.
Das Ergebnis der UVS wird frühzeitig bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Bauvorhabens berücksichtigt.
Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
Weil der nationale Naturschutz dem drohenden Aussterben von Pflanzen- und Tierarten nur begrenzt entgegenwirken kann, wurde mit der europäischen FFH- (Flora-Fauna-Habitat-) Richtlinie und der europäischen Vogelschutzrichtlinie ein kontinentweiter Naturschutz begründet. Hiermit sollen besonders gefährdete Lebensräume oder Arten effizienter entwickelt beziehungsweise geschützt werden.
Die sogenannten FFH- und Vogelschutzgebiete werden in einem europaweiten Schutzgebietsnetz NATURA 2000 zusammengefasst. Neu- und Ausbauvorhaben, die möglicherweise Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung negativ beeinträchtigen, müssen vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Gebiets geprüft werden. Die Untersuchung erfolgt auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und nach dem entsprechenden Landesrecht.
FFH-Gebiete werden intensiv auf ihre Belastungsverträglichkeit durch Inanspruchnahme, Lärm, Luftschadstoffe und Bodenverunreinigung überprüft.

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